Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus
„Mein Garten, meine Entscheidung!“ – So einfach ist der Bau einer Gartenlaube leider nicht. Je nach Bundesland und Kommune gibt es eine Bauverordnung, die vorschreibt was, wohin und in welcher maximalen Größe gebaut werden darf. Diese Einschränkungen hängen von vier verschiedenen Faktoren ab:
Größe und Höhe der Laube
Je nach dem, in welchem Bundesland das Gartenhaus gebaut werden soll, gibt es verschiedene maximal Größen für das geplante Bauvorhaben. Oft darf es nicht höher als 3 Meter sein und meist unterliegt sie ab einer Größe von 10 Kubikmeter einer Genehmigungspflicht.
Art und Verwendung ist ausschlaggebend
Möchten Sie Ihr Gartenhaus als reinen Geräteschuppen nutzen, benötigen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Sollten Sie jedoch einen Bau haben, der bewohnbar ist, gibt es kein Drumherum – Sie benötigen eine Baugenehmigung.
Der Standort ist wichtig
Auch hier gibt es Einschränkungen und Verordnungen, die beachtet werden müssen. Laut Bauordnungen der einzelnen Länder dürfen Bauten auf der Grundstücksgrenze eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von maximal 9 Metern nicht überschreiten. Außerdem dürfen Sie das Gartenhaus dann ausschließlich als Geräteschuppen verwenden. Sollten Sie die Errichtung mit beispielsweise einer Feuerstätte als dauerhaften Aufenthalts bauen, müssen Sie einen Abstand von 3 Meter zur Nachbargrenze je nach Bundesland einhalten.
Das Fundament
Wenn Ihr Gartenhaus auf einem festen Fundament wie beispielsweise Beton oder Platten gebaut werden soll, benötigen Sie in einigen Bundesländern eine Baugenehmigung. Ein Häuschen, das auf einem Betonfundament aufgebaut wird, ist per Definition kein Gartenhaus mehr.
Der Unterschied zwischen einem reinen Geräteschuppen und einem Gartenhaus mit Aufenthaltsraum
Ganz klar ist, der Geräteschuppen dient einzig und allein der Unterbringung von Gartengeräten und Werkzeugen. Ein Aufenthalt in einem Geräteschuppen ist nicht möglich. Hier sind die Bauvorschriften in der Regel auch nicht so streng. Anders sieht es bei dem Aufenthaltsraum aus. Möchten Sie eine Feuerstelle wie beispielsweise bei unserer Grillkota haben, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Das Gartenhaus darf nicht als dauerhaften Wohnsitz genutzt werden. Sollten Sie eine Kochzeile, Bad oder Toilette oder auch feststehende Betten in dem Gartenhaus haben, könnte es problematisch werden. Kurz gesagt: Ein Gartenhaus ist ein Gebäude, welches man vorübergehend nutzt und keinesfalls als Wohnraum angesehen werden darf.
Aufgrund der vielfältigen Regelungen, welche Sie schon vor dem Bau Ihres Gartenhauses beachten müssen, raten wir Ihnen vorab das Vorhaben mit Ihrer zuständigen Baubehörde abzusprechen. Diese kann Ihnen ganz genau sagen, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen und wie groß Sie Ihr Gartenhaus bauen dürfen.
Gartenhaus in der Kleingartenanlage
Wenn Ihr Gartenhaus in einer Schrebergartenkolonie mit gepachteten Gärten steht, dann benötigen Sie innerhalb einer bestimmten Größenordnung grundsätzlich keine Baugenehmigung. Für alle Kleingärtner gilt das Bundeskleingartengesetz. In diesem ist festgelegt, dass eine Gartenlaube zulässig ist, wenn sie das Maß von 24 Quadratmetern Grundfläche, einschließlich eines überdachten Freisitzes, nicht überschreitet. Auch hier gilt: Die Gartenlaube darf nicht zu Ihrem dauerhaften Wohnsitz werden. Sie haben also nicht die Erlaubnis, Ihre Wohnung aufzugeben, um sich kontinuierlich in Ihrer Gartenlaube aufzuhalten. Wenn Sie sich als Schrebergärtner an das Bundeskleingartengesetz halten, müssen Sie die Behörde nicht zwingend von Ihrem Bauvorhaben in Kenntnis setzen.
Baugenehmigung einholen
Wenn Sie bei der örtlichen Behörde geklärt haben, ob Ihr Vorhaben mit den ortsbedingten Bauvorschriften kompatibel und umsetzbar ist, besprechen Sie dieses dennoch vor Baubeginn mit Ihren Nachbarn. Nicht selten ist ein solches Bauvorhaben an nachbarlichen Diskrepanzen gescheitert. Erheben Ihre Nachbarn keine Einwände, ist dies schon die halbe Miete für Ihren Traum vom eigenen Gartenhaus. Denn denken Sie dran: „Wo kein Kläger, auch kein Richter!“
Ist dies nun alles geklärt, müssen Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser, wie beispielsweise einen Architekten oder Bauingenieur, mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragen. Es ist in den meisten Bundesländern so, dass nur qualifizierte Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben dürfen. Über die entstehenden Kosten für die Baugenehmigung können Sie sich bei Ihrer Baubehörde erkundigen. Klar ist, für ein Gartenhaus zahlen Sie weniger Baugenehmigungskosten als für ein Einfamilienhaus. Dies liegt an daran, dass sich die Gebühren unter anderem danach richten wie viel Warenwert Ihr Gebäude besitzt und wie viel Kubikmeter Raum Sie bebauen werden. Nach dem Sie den Bauantrag gestellt haben, wird dieser in der Regel innerhalb von 6 Wochen bearbeitet. Halten Sie das Geld bereit, um die Rechnung der Baugenehmigung zeitnah zu begleichen.
Sollten Sie Ihr Gartenhaus „schwarz“ aufbauen wollen, raten wir auch hier zur Vorsicht. Dies kann schnell Strafen von bis zu 50.000,00 EUR nach sich ziehen und auch den Abbau der Laube bedeuten. Alles nachlesbar im Bußgeldkatalog.
Folgend haben wir noch einmal alles in einer kurzen Checkliste zusammengefasst:
- Ist Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei?
- Wo soll es aufgestellt werden?
- Welchem Zweck soll es dienen? (Geräteschuppen oder Aufenthaltsraum)
- Gibt es Sonderregelungen in Ihrem Bundesland?
- Haben Sie Ihre Nachbarn informiert?
Wir wünschen Ihnen mit Ihrem Gartenhaus viel Freude und stehen Ihnen bei weiteren Fragen selbstverständlich über unsere Kundenhotline, dem Kontaktformular oder unserem Chat gerne zur Verfügung.
Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Beratung und Verkauf
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