Benötige ich für eine Fasssauna eine Baugenehmigung?
Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, ist von Bundesland zu Bundesland und je nach Gemeinde unterschiedlich (geregelt in der jeweiligen Landesbauordnung). Oft spielen das Innenraum-Volumen und der Grenzabstand zum Nachbarn eine Rolle. Ein ganz wichtiger Faktor: Wenn Sie sich für eine Fasssauna mit Holzofen entscheiden, gilt die Sauna rechtlich als „Sonderfeuerstätte“ und muss unabhängig von der Baugröße immer vorab vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger genehmigt werden. Bei einem Elektroofen ist das Verfahren meist deutlich unkomplizierter oder oft sogar genehmigungsfrei.




